Freiheit zu fahren, wohin man will. Ob du heute mit dem Auto zur Arbeit fährst, oder morgen mit einem Van ins Abenteuer. Alles ist möglich. Du steigst einfach ein und fährst los.
18 Jahre. Es sei denn, du möchtest in Begleitung fahren. Dann ist das Mindestalter 17 Jahre (BF17).
Mit der Ausbildung kannst du mit 16 1/2 Jahren beginnen. Also 6 Monate vor erreichen des Mindestalters.
Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein – seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis ohne Unterbrechung besitzen und nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister haben.
Bei uns machst du die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, ohne das du später Einschränkungen bei der Fahrzeugwahl hast.
Mindestens 10 Übungsfahrten werden während der Ausbildung auf einem Auto mit Schaltgetriebe absolviert.
Danach machst du eine mindestens 15 minütige „Prüfung“ mit deinem Fahrlehrer.
Leider gibt es bei einigen weiterführenden Fahrerlaubnisklassen Einschränkungen, bei denen wir dich gerne beraten.
Natürlich besteht auch immer die Möglichkeit, vollkommen auf die Schaltkompetenz zu verzichten. In diesem Fall machst du die Ausbildung und Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug. Du darfst nach bestandener Prüfung allerdings ausschließlich Automatik-Fahrzeuge fahren.
Der theoretische Unterricht soll zwei Doppelstunden pro Tag nicht überschreiten.
Die Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter abgelegt werden.
Prüfung: Fragebogen mit 30 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 10; es sei denn, zwei Fragen mit Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
Prüfung: Fragebogen mit 20 Fragen; zulässige Fehlerpunkte 6.
In der praktischen Ausbildung wird zwischen Übungs- und Sonderfahrten unterschieden.
Zuerst kommen die Übungsstunden. Die sind dazu da, um das Fahrzeug optimal zu beherrschen. Danach folgen die Sonderfahrten.
Die praktische Prüfung hat eine Länge von 55 Minuten.
Die Anzahl der Übungsfahrten sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und richten sich nach deinen individuellen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt.
1 Fahrstunde = 45 Minuten
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Das erledigen wir zusammen:
Den Antrag bereiten wir für dich vor
Wenn du schon mit 17 in Begleitung fahren möchtest, benötigen wir noch ein paar mehr Formulare. Dabei können wir dir aber auch helfen.
Dein Führerscheinantrag muss frühzeitig bei Deiner Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden, da die Bearbeitungszeit einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Ohne gültigen Führerscheinantrag kann weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung absolviert werden.